
Willkommen
Dr. Ulrich Rummel berät auf Rechtsgebieten, in denen er langjährige Erfahrung und Kenntnisse erworben hat. Aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und als Generalbevollmächtigter der Eigentümer eines inhabergeführten internationalen Konzerns kennt er beide Seiten der rechtlichen Beratung und vertritt seine Mandanten zielgerichtet.
Schwerpunkt der Anwaltskanzlei ist die rechtliche Beratung von Unternehmen und Unternehmern im Schnittfeld von Wirtschaft und Recht, insbesondere bei Unternehmenstransaktionen, Gesellschafterauseinandersetzungen sowie handels- und gesellschaftsrechtlichen Themenstellungen. Aufgrund seiner Kenntnis um die Besonderheiten von inhabergeführten Unternehmen bietet er auch die Beratung bei der Unternehmensnachfolge und der Testamentserrichtung an.
Seine rechtliche Beratung richtet er an Ihren unternehmerischen Zielen aus. Er legt Wert auf Qualität und Effizienz. Integrität und Diskretion ist für ihn selbstverständlich.
Rechtsanwalt Dr. Rummel, LL.M.

Rechtsanwalt Dr. Rummel, LL.M.
Dr. Ulrich Rummel hat langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt sowie als General Counsel und Chief Financial Officer eines internationalen Konzerns.
Geboren 1964 in Frankfurt am Main. Banklehre bei der Dresdner Bank AG. Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main und Chicago (LL.M. Chicago-Kent). Promotion zum Altlastenrecht der USA. Seit 1997 als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main zugelassen. Beginn seiner Rechtsanwaltstätigkeit in Frankfurt am Main in internationalen Sozietäten mit den Schwerpunkten Mergers & Acquisitions und Gesellschaftsrecht; von 1997 bis 2000 Rechtsanwalt bei BBLP Beiten Burkhardt Mittl &Wegener und von 2001 bis 2002 Junior Partner bei Linklaters Oppenhoff & Rädler. Mehr als neun Jahre Generalbevollmächtigter und Vertrauter einer Unter-nehmerfamilie; Leiter der Rechtsabteilung, CFO des Familienkonzerns im In- und Ausland und Mitglied in Aufsichtsräten von Finanzgesellschaften sowie Beirat einer mildtätigen Stiftung. Seit 2011 Inhaber der UDR Dr. Rummel Anwaltskanzlei.
Rechtsgebiete
► Gesellschaftsrecht
► Mergers & Acquisitions
Prozessführung und Lösung von Gesellschafterkonflikten
► Nachfolgeplanung und Vermögensübertragung
► Stiftungswesen
► Handels- und Vertragsrecht
► Restrukturierungen
Insolvenz und Liquidation von Gesellschaften
► Wirtschaftsverwaltungsrecht
Vergütung
Wir bieten unsere Beratung nach Honorarvereinbarung an. Sie erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand. Unsere Stundensatzvereinbarung bietet Ihnen eine transparente Honorarübersicht und Kostenkontrolle.
Zusammenarbeit
Wir arbeiten gerne mit den vertrauten Beratern unserer Mandanten zusammen. Soweit gewünscht, können wir auch Empfehlungen für hoch qualifizierte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Finanzinstitute und weitere Unternehmen aussprechen, mit den wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.